SPEZIFIKATIONEN UND ERGEBNISSE

Vitamin C und Zink

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Kontrolle von Schwermetallen - Verord. (EU) 2023/915
Chargennr.: SRFHW250803Y
Probe: Die Analyse wird an intakten Kapseln (Hülle und Inhalt) durchgeführt, die repräsentativ für die beprobte Charge sind.
Parameter Spezifikation Ergebnis Methode
Arsen ALARA oder
≤ 1,0 mg/kg (ppm)
< 0,020 mg/kg
ENTSPRICHT
ICP-MS
QMP_55_25_x Rev.10
Akkreditierte Methode
Cadmium ≤ 1,0 mg/kg (ppm) <0,020 mg/kg
ENTSPRICHT
Blei ≤ 3,0 mg/kg (ppm) 0,0208 ± 0,0052 mg/kg
ENTSPRICHT
Quecksilber ≤ 0,1 mg/kg (ppm) <0,010 mg/kg
ENTSPRICHT
ICP-MS
QMP_55_26_x Rev.07
Akkreditierte Methode
HINWEIS: Das Symbol “<” vor einem Ergebnis bedeutet, dass der ermittelte Wert unterhalb der Bestimmungsgrenze liegt.
HINWEIS: Die Verordnung (EU) 2023/915 legt keinen spezifischen Höchstgehalt für Arsen fest. Daher werden interne Spezifikationen auf Grundlage des ALARA-Prinzips ≤ 1 mg/kg Gesamtarsen angewendet.

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Mikrobiologische Kontrolle - Verord. (EU) 2023/915
Chargennr.: SRFHW250803Y

Probe: Die Analyse wird an intakten Kapseln (Hülle und Inhalt) durchgeführt, die repräsentativ für die beprobte Charge sind

Parameter/Analyt Spezifikation Ergebnis Methode
Zählung aerober Mikroorganismen bei 30ºC ≤ 10KBE/g < 10 KBE/g
ENTSPRICHT
PN-EN ISO 4833-1:2013-
12+A1:2022-06 (EU)
Akkreditierte Methode
Plattenzählung von Enterobacteriaceae < 10 KBE/g < 10 KBE/g
ENTSPRICHT
PN-EN ISO 21528-2:2017-08;
Plattenmethode (Tiefen-
ausplattierung) (EU)
Akkreditierte Methode
Zählung von Escherichia coli < 10 KBE/g < 10 KBE/g
ENTSPRICHT
PN ISO 16649-2:2004; Platten-
methode (Tiefenausplattierung) (EU)
Akkreditierte Methode
Zählung von koagulasepositiven Staphylokokken
(Staphylococcus aureus und
andere Arten)
< 10 KBE/g < 10 KBE/g
ENTSPRICHT
PN-EN ISO 6888-2:2022-03;
Plattenmethode (Tiefen-
ausplattierung) (EU)
Akkreditierte Methode
Plattenzählung von Schimmelpilzen und
Hefen bei 25 °C
≤ 10KBE/g  < 10 KBE/g
ENTSPRICHT
PN ISO 21527-2:2009; Platten-
methode (Tiefenausplattierung) (EU)
Akkreditierte Methode
Nachweis von Salmonella spp.  Negativ/25 g  Nicht nachgewiesen/25 g
ENTSPRICHT
PN-EN ISO 6579-1:2017-04 +
A1:2020-09; Kulturmethode mit
biochemischem Test und serologischer
Bestätigung (EU)
Akkreditierte Methode
Nachweis von Listeria monocytogenes  Negativ/25 g  Nicht nachgewiesen/25 g
ENTSPRICHT
PN-EN ISO 11290-1:2017-07;
Kulturmethode mit
biochemischer Bestätigung (EU)
Akkreditierte Methode
HINWEIS: Das Symbol “<” vor einem Ergebnis bedeutet, dass der ermittelte Wert unterhalb der Bestimmungsgrenze liegt.
HINWEIS: In der Europäischen Union wird die Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 geregelt. Da es auf EU-Ebene keine harmonisierten mikrobiologischen Kriterien speziell für Nahrungsergänzungsmittel gibt, basieren die angegebenen Kriterien auf bewährten Verfahren der Industrie und auf einer Risikobewertung.

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Zusätzliche Informationen
GVO-frei: Das Produkt wird nicht mit gentechnisch veränderten Organismen oder mit Zutaten hergestellt, die aus gentechnisch veränderten Organismen gewonnen werden, wie in der Verordnung (EG) 1829/2003 und der Verordnung (EG) 1830/2003 definiert. Daher unterliegt das Produkt nicht den Kennzeichnungsvorschriften gemäß Verordnung (EG) 1829/2003.
Nicht ionisiert: Während des Herstellungsprozesses des Produkts wird zu keinem Zeitpunkt ionisierende Strahlung eingesetzt, gemäß den Richtlinien 1999/2/EG und 1999/3/EG.
Kontaminanten: Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 629/2008 der Kommission vom 2. Juli 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und nachfolgenden Änderungen. Der Lieferant Pharmatech Asia Group Ltd führt keine Schwermetallkontrollen für jede hergestellte Charge durch. Diese Kontrollen werden von seinen Lieferanten verlangt.
Höchstgehalt an Schwermetallen: Entspricht der Verordnung (EU) 2023/915.
Höchstgehalt an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK): Entspricht der Verordnung (EU) 2023/915.
Nanomaterialien: Es werden keine Zutaten in Form von Nanomaterialien verwendet, gemäß Verordnung (EU) 1169/2011.
Pestizide: Pestizide: Gemäß den Verordnungen (EU) 2015/2075 und (EG) 396/2005.
BSE / TSE: Das Produkt ist gemäß Verordnung (EG) 999/2001 frei von jeglichem BSE-/TSE-Risiko.
Produkt hergestellt unter Einhaltung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts und der Lebensmittelsicherheit, gemäß Verord. (EU) 178/2002.
Datenschutz-Übersicht

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